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...bis zum 31. Dezember 2011
 

  Versicherungsmantel und private Altersvorsorge als Fluchtmöglichkeit vor der Abgeltungssteuer


Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer auf Kapitalerträge. Diese Form der Besteuerung ist relativ neu. Sie wurde in Deutschland im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes zum 01. Januar 2009 eingeführt. Was bedeutet diese Steuer für den Abgabepflichtigen? Besteht die Möglichkeit sich durch einen Versicherungsmantel abzusichern? Welche Auswirkungen hat dies auf die private Altersvorsorge? Wie Immer nach einer Änderung im Steuergesetz stehen gerade die Sparer und Privatanleger mit vielen Fragezeichen dar. Wie muss ich handel um die Vorteile der Reform für mich zu nutzen? Was muss ich tun damit mich die Nachteile nicht treffen?

Vorab sei gesagt, dass rein rechtstechnisch betrachtet die Abgeltungssteuer in den Bereich der Kapitalertragssteuer zu finden ist. Ab Januar diesen Jahres werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen etc.  mit einem Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich besteuert.

Aufatmen können diejenigen die sich Gedanken um Ihre Altersvorsorge gemacht haben und sich in Form von Riester oder Rürup Renten abgesichert haben. Diese Vorsorgepläne bleiben von der Abgeltungssteuer unberührt. Deutlich zu hören ist das Aufatmen der Sparer, keine Abgeltungssteuer auf die zertifizierte Altersvorsoge. Die Einführung der Abgeltungssteuer macht die private Altersvorsoge attraktiver denn je.

Für eine andere Gruppe von Anlegern ist die Abgeltungssteuer allerdings ein harter Schlag. Zum Beispiel können Kursgewinne nicht mehr steuerfrei erzielt werden. Hier möchte sich der Fiskus einen dicken Batzen abholen. Fieberhaft wird nach einem Fluchtweg gesucht. Eine Möglichkeit bietet der Versicherungsmantel. Diesen Versicherungsmantel kann sich die auf Rendite hoffenden wie einen Schutzmantel um ihre Investitionen legen. Und hier kommt wieder die private Altersvorsorge ins Spiel, die wie bereits erwähnt nicht von der Abgeltungssteuer betroffen ist.

Ein weiterer Vorteil des Versicherungsmantels ist die Möglichkeit diesen steuerfrei umzuschichten wenn der Markt dies erforderlich macht. Positiv zu vermerken ist, dass alle damit anfallenden Kosten steuerlich absetzbar sind und somit die Rendite nicht mindern.

Zusammenfassend sei gesagt, dass man mit ein bisschen Hintergrundwissen und dem Interesse an zukunftsorientierter Kapitalanlage mit ein paar Tricks und Tipps die Abgeltungssteuer geschickt umgehen kann. Hier ein paar Vorschläge wie Sie sich gleich zukunftsorientiert absichern und dem Fiskus entkommen können:

  • Vorschlag Nr. 1:
    Eine Fondsgebunde Lebensversicherung oder Rentenversicherung
  • Vorschlag Nr. 2:
    staatlich gefördert mit Riester Rente und Rürup Rente
  • Vorschlag Nr. 3:
    Geschlossene Fonds und Beteiligungen
  • Vorschlag Nr. 4:
    Immobilienfonds mit hohem Auslandsanteil

Nun bleibt nur noch die Frage offen, wen trifft diese Abgeltungssteuer denn überhaupt?

Wie sollte es auch anders sein, betroffen sind auf den ersten Blick wieder diejenigen mit dem geringsten Einkommen. Dies sind die  Anleger mit einem Einkommenssteuersatz von unter 25 Prozent, sie werden zukünftig draufzahlen müssen. Aber auch hier kann man aufatmen, denn es gibt Veranlagungsoptionen für Personen mit niedrigen Einkommen und einem Steuersatz unterhalb des Abgeltungssatzes. Auch für Sie steht ein Optimierung ihrer Kapitalanlage zur Veranlagung Ihrer Einkünfte bereit.