Versicherungsmantel und private
Altersvorsorge als Fluchtmöglichkeit vor der
Abgeltungssteuer
Die
Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer auf
Kapitalerträge. Diese Form der Besteuerung ist relativ neu. Sie
wurde in Deutschland im Rahmen des
Unternehmenssteuerreformgesetzes zum 01. Januar 2009
eingeführt. Was bedeutet diese Steuer für den
Abgabepflichtigen? Besteht die Möglichkeit sich durch einen
Versicherungsmantel abzusichern? Welche
Auswirkungen hat dies auf die private Altersvorsorge? Wie Immer nach
einer Änderung im Steuergesetz stehen gerade die Sparer und
Privatanleger mit vielen Fragezeichen dar. Wie muss ich
handel um die Vorteile der Reform für mich zu nutzen? Was
muss ich tun damit mich die Nachteile nicht
treffen?
Vorab sei gesagt, dass rein rechtstechnisch betrachtet die
Abgeltungssteuer in den Bereich der Kapitalertragssteuer zu
finden ist. Ab Januar diesen Jahres werden Zinsen, Dividenden,
Fondsausschüttungen etc. mit einem Steuersatz von 25
Prozent zuzüglich besteuert.
Aufatmen können diejenigen die sich Gedanken um Ihre
Altersvorsorge gemacht haben und sich in Form von Riester oder
Rürup Renten abgesichert haben. Diese Vorsorgepläne bleiben von
der Abgeltungssteuer unberührt. Deutlich zu hören ist das
Aufatmen der Sparer, keine Abgeltungssteuer auf die
zertifizierte Altersvorsoge. Die Einführung der
Abgeltungssteuer macht die private Altersvorsoge attraktiver
denn je.
Für eine andere Gruppe von Anlegern ist die Abgeltungssteuer
allerdings ein harter Schlag. Zum Beispiel können Kursgewinne
nicht mehr steuerfrei erzielt werden. Hier möchte sich der
Fiskus einen dicken Batzen abholen. Fieberhaft wird nach einem
Fluchtweg gesucht. Eine Möglichkeit bietet der
Versicherungsmantel. Diesen Versicherungsmantel kann sich die
auf Rendite hoffenden wie einen Schutzmantel um ihre
Investitionen legen. Und hier kommt wieder die private
Altersvorsorge ins Spiel, die wie bereits erwähnt nicht von der
Abgeltungssteuer betroffen ist.
Ein weiterer Vorteil des Versicherungsmantels ist die
Möglichkeit diesen steuerfrei umzuschichten wenn der Markt dies
erforderlich macht. Positiv zu vermerken ist, dass alle damit
anfallenden Kosten steuerlich absetzbar sind und somit die
Rendite nicht mindern.
Zusammenfassend sei gesagt, dass man mit ein bisschen
Hintergrundwissen und dem Interesse an zukunftsorientierter
Kapitalanlage mit ein paar Tricks und Tipps die
Abgeltungssteuer geschickt umgehen kann. Hier ein paar
Vorschläge wie Sie sich gleich zukunftsorientiert absichern und
dem Fiskus entkommen können:
-
Vorschlag Nr.
1: Eine Fondsgebunde Lebensversicherung
oder Rentenversicherung
-
Vorschlag Nr.
2:
staatlich gefördert mit Riester Rente und Rürup
Rente
-
Vorschlag Nr.
3:
Geschlossene Fonds und Beteiligungen
-
Vorschlag Nr.
4: Immobilienfonds mit hohem
Auslandsanteil
Nun bleibt nur noch die
Frage offen, wen trifft diese Abgeltungssteuer denn
überhaupt?
Wie sollte es auch anders sein, betroffen sind auf den ersten
Blick wieder diejenigen mit dem geringsten Einkommen. Dies sind
die Anleger mit einem Einkommenssteuersatz von unter 25
Prozent, sie werden zukünftig draufzahlen müssen. Aber auch
hier kann man aufatmen, denn es gibt Veranlagungsoptionen für
Personen mit niedrigen Einkommen und einem Steuersatz unterhalb
des Abgeltungssatzes. Auch für Sie steht ein Optimierung ihrer
Kapitalanlage zur Veranlagung Ihrer Einkünfte
bereit.
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